UNSERE RECHTSGEBIETE - Rechtsanwälte Peter Kunz & Stefan Patzelt

Rechtsgebiete von Peter Kunz:

Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht behandelt u.a. die Themen: Eherecht, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Adoption, Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft.
In diesen, häufig schwierigen, Lebens-situationen berate und begleite ich Sie bis zur Klärung aller Streitigkeiten mit besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Vorstellungen, Interessen und Bedürfnisse.
Mein Ziel als Fachanwalt ist es für Sie ein kosten- und zeitintensives gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Sollte diese gütliche Einigung nicht zustande kommen, begleite und berate ich Sie selbstverständ-lich auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Aufgrund meiner langjährigen Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht bin ich mit sämtlichen Problematiken im Bereich des Familienrechts vertraut und kann Ihnen weiterhelfen. Selbstverständlich gehört hierzu auch eine vorausschauende Beratung, bspw. im Zusammenhang mit der Fertigung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.

Erbrecht

Das Erbrecht gehört in Deutschland zu den Grundrechten und befasst sich mit Themen, wie z. B. Testament, Erbschaft und -steuer, Erbfolge, Pflichtteil, Enterbung, Kosten, etc.

Im Falle von erbrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, kann ich Ihre Konflikte außergerichtlich lösen und - falls notwendig - Sie auch gerichtlich vertreten.
Nach dem Tod eines Familienmitglieds treten häufig viele Fragen auf, deshalb ist es wichtig sich rechtzeitig damit zu befassen und fachkundig zu informieren.
Als Erblasser sollten Sie Ihre Erbfolge rechtzeitig regeln, denn je früher und genauer sie geregelt ist, desto weniger kommt es zu Streitigkeiten zwischen Ihren Nachkommen. Ich kann für Sie Testamente errichten und Erbverträge ausarbeiten. Ich arbeite hier bei Bedarf eng mit kompetenten Notaren und Steuerberatern zusammen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden der Abschluss und die Beendigung des Arbeitsvertrags sowie das Arbeitsverhältnis an sich und darin aufkommende Probleme behandelt. Häufige Themen sind auch Mobbing am Arbeitsplatz, Entgeltansprüche, Urlaub, Abfindung, Kündigungsschutz, Versetzung und das Arbeitszeugnis. Als Ihr Fachanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihre Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen sowie Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Existenz zu
sichern.
Ich vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren, aber auch bei der Geltendmachung von Lohnforderungen, Urlaubsabgeltungen oder Überstunden. Auch die Überprüfung und Formulierung von Arbeitsverträgen gehört zu meinem Aufgabengebiet.

Rechtsgebiete von Stefan Patzelt:

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Als Fachanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche gegen Versicherungsunternehmen geltend zu machen und durchzusetzen. Ich vertrete Sie als Versicherungsnehmer wegen Ansprüchen bspw. aus Lebensversicherungen, privaten Berufsunfähigkeits-versicherungen und Unfallversicherungen.
In der Sachversicherung helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Versicherungsfalles beispielsweise wegen Elementarschäden (Sturm, Hagel, Brand, Blitz etc.) gegen den Gebäudeversicherer oder die Hausratversicherung.

Im Versicherungsrecht vertrete ich regelmäßig auch Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler u. a. bei Streitigkeiten über Haftpflichtansprüche oder aber Einnahmeausfällen wegen Betriebsunterbrechungen.
Zusätzlich berate ich Sie über Ihren aktuellen und zukünftigen Versicherungsschutz.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beispielsweise als Verkehrs-teilnehmer nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.
Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie weiterhin gerne im Bereich des  Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeits-rechts. Hier geht es beispielsweise um die Verteidigung gegen einen Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurf in einem Bußgeldverfahren  z. B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Nötigung im Straßenverkehr, etc.
Beachten Sie im Verkehrszivilrecht, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sowohl die Schadensfeststellung (=Gutachterkosten) und die Schadens-durchsetzung (=Rechtsanwaltskosten) Teil des entstandenen Schadens sind und damit durch den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind.

Allgemeines Zivilrecht

Im allgemeinen Zivilrecht vertrete ich Unternehmer und Verbraucher in  vertraglichen Angelegenheiten aller Art zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beispielsweise durch Einzug offener Forderungen oder bei Streitigkeiten aus Kauf-, Miet- oder Darlehensverträgen.
Hierzu gehört beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Erstellen und die Prüfung von Verträgen aller Art. Hierbei berate ich Sie als Kaufmann, GbR, OHG, KG oder juristische Personen beispielsweise bei Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge.
Weiterhin unterstütze und berate ich Sie bei Bauvorhaben im sehr streitträchtigen Bereich des Werk- und Bauvertragsrechtes beispielsweise bei Baumängeln, Bauzeitverzögerungen, etc.

Kontaktieren Sie uns bei Problemen und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin! Bitte zögern Sie nicht!